Heizkostenzuschuss

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/2024 in Höhe von € 150,-- und einer Sonderförderung in der Höhe von € 75,-- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz beantragt und geprüft werden.

Der Heizkostenzuschuss kann im zutreffenden Fall am Stadtamt Kirchschlag bis 31. März 2024 beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stadtamtsdirektor Hannes Grabner unter der Tel-Nr.
02646/2213-12 oder per E-Mail an: hannes.grabner@kirchschlag.at

Im Anhang finden Sie die Richtlinien, die Erläuterungen und das Antragsformular zum download:

NÖ_Heizkostenzuschuss_2023_24_Richtlinien_inkl._DSGVO.pdf (0.14 MB)

Erläuterungen_HKZ_2023_neu.pdf (0.13 MB)

Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2023_2024.pdf (0.11 MB)

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