Bauförderung

Die Gewährung der Bauförderung erfolgt nur über Antrag durch den Liegenschaftseigentümer, welcher ein Wohnhaus oder ein Betriebsgebäude errichtet, nach Vorhandensein der Mittel, wobei jedoch kein Rechtsanspruch darauf besteht.

Richtlinien Wohnbauförderung 2016