Beihilfe zur Behebung von Katastrophenschäden im Wald

Beim Auftreten von Katastrophenschäden im Wald können öffentliche Mittel zur Behebung eines Teiles dieser Schäden gewährt werden.
Sind in Ihrem Wald katastrophale Schäden durch Sturm, Schnee, Rauhreif oder Eisanhang entstanden, wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde und melden Sie den Schaden unter Angabe der Anzahl der Schadensflächen über 0,3 Hektar und ihrem ungefähren Flächenausmaß.
Eine Schadensmeldung kann erst ab einem flächigen Auftreten von 0,3 Hektar je Schadensfläche eingereicht werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Beihilfe besteht nicht !

Wenden Sie sich bitte an die Stadtgemeinde Kirchschlag i.d.B.W. an Stadtamtsdirektor Hannes Grabner unter der Tel. 02646/2213-12.

Katastrophenschäden im Wald

Zuständig