Europawahl 2014

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gem. Verordnung der Bundesregierung wurde die Europawahl am
Sonntag, 25. Mai 2014, festgesetzt. Der Stichtag wurde mit 11. März 2014 festgelegt.

Sie können am 25. Mai 2014 in der Zeit von 07.00 bis 15.00 Uhr am Stadtamt Ihre Stimme abgeben. Es werden wieder 3 Sprengel gebildet (Sprengel 1 im Sitzungssaal, Sprengel 2 im BH-Zimmer und Zimmer 3 im Tourismusbüro).

Die Wahlverständigungskarte mit der Angabe des Wahlsprengels und der Wählerverzeichnisnummer werden Sie voraussichtlich 2-3 Wochen vor der Wahl zugesandt bekommen.

Wahlberechtigt sind:

- alle österreichischen Staatsbürger(innen), die am 25. Mai 2014 das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  am Stichtag (11. März 2014) in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben und in
  Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

- Auslandsösterreicher(innen), die bis zum 10. April 2014 auf Antrag in das Wählerverzeichnis einer 
  österreichischen Gemeinde eingetragen werden.

- Unionsbürger(innen) mit einem Hauptwohnsitz in Österreich, die am Stichtag (11. März 2014) bei
  der Hauptwohnsitz-Gemeinde - auf entsprechenden Antrag - in die Europa-Wählerevidenz
  eingetragen sind und in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.

Das Wählerverzeichnis liegt zur allgemeinen Einsicht am Stadtamt in der Zeit vom 01. April bis zum 10. April (Monat bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 19.00 Uhr und Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr) auf.

Innerhalb des Einsichtszeitraumes kann jede(r) österreichischer Staatsbürger(in) und auch jede(r) Unionsbürger(in) unter Angabe seines (ihres) Namens und seiner (ihrer) Wohnadresse gegen das Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich einen Berichtigungsantrag stellen. Dieser muss allerdings vor Ablauf des Einsichtszeitraumes, das ist spätestens Donnerstag, 10. April 2014, bei der zuständigen Gemeinde einlangen.

Wahlberechtigte Männer und Frauen, die sich voraussichtlich am Tag der Wahl nicht am Ort, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht dort nicht ausüben können, haben die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Die Ausstellung der Wahlkarte kann schriftlich bis 21. Mai 2014 oder mündlich bzw. persönlich bis 23. Mai 2014, 12.000 Uhr, bei der Gemeinde, bei der sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, beantragt werden.

Alle die Europawahl 2014 betreffenden Verordnungen, Kundmachungen und Verlautbarungen sind an der Amtstafel angeschlagen.

 

 

 

 

 

01.04.2014