Ende der Stallpflicht für Geflügel

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Ende der Stallpflicht für Geflügel

Heute, Donnerstag, 15. Dezember, um 24 Uhr endet die Ende Oktober im Zusammenhang mit der Vogelgrippe verordnete Stallpflicht für Geflügel. Ziel dieser Vorsorgemaßnahme war es, den Kontakt von Zugvögeln mit Geflügel möglichst zu vermeiden, da vom Kot der Zugvögel ein Infektionsrisiko ausgehen kann, wenn diese Vögel aus infizierten Gebieten einfliegen. In Österreich wurde bisher kein Infektionsfall bekannt.

Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank betont in diesem Zusammenhang, dass sich in Österreich die Kontrollmechanismen für die Tierhaltung bewährt haben. Die Qualität der österreichischen und niederösterreichischen Geflügelprodukte sei für den Konsumenten jederzeit gewährleistet gewesen.

Die Stallpflicht hat in Niederösterreich zahlreiche Betriebe betroffen. Insgesamt sind im Land unter der Enns 1.142 Gänsehalter, 4.414 Entenhalter, 20.512 Hühnerhalter (davon 77 Betriebe mit mehr als 400 Tieren in Freilandhaltung) sowie 715 Putenhalter (davon 50 Betriebe mit mehr als 50 Tieren, davon 25 Freilandhalter) registriert.

 

15.12.2005