Heizkostenzuschuss 2010/2011

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2010/2011 in der Höhe von € 130,-- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und überprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:

- BezieherInnen einer Mindestpension nach §293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend
  gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten
  Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinder-
  betreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszu-
  lagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den oben genannten
  Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen - diese erhalten Sie am Stadtamt.

Zu beachten ist, dass

- Anträge bis spätestens 02. Mai 2011 (einlangend) bei der Gemeinde gestelt werden
  können und
- von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und unterfertigt
  werden


 

 

 

19.11.2010