Volksbefragung am 20. Jänner 2013

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Gemäß Art. 49b B-VG und §2 Abs. 1 und 3 des Volksbefragungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 356/1989, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 12/2012, wird hiermit die Verordnung des Bundespräsidenten, BGBl. II Nr. 377/2012, über die Anordnung einer Volksbefragung mit folgender Fragestellung bekannt gemacht:

 

a)        Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten
            freiwilligen Sozialjahres?

oder

b)        Sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des
            Zivildienstes?

Im Sinne des §2 Abs. 2 des Volksbefragungsgesetzes 1989 wurde von der Bundesregierung einem Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 entsprechend als Tag der Volksbefragung der

                                          20. Jänner 2013

festgesetzt und der 28. November 2012 als Stichtag bestimmt.

 

Diese Kundmachung über die Anordnung der Volksbefragung ist an der Amtstafel zur allgemeinen Einsicht kundgemacht.

Bei der konstituierenden Sitzung der Wahlbehörden am 17. Dezember 2012 wurde festgelegt, 3 Wahlsprengel zu bilden, die Wahlzeit mit 07.00 bis 12.00 Uhr und die Verbotszone mit 40m im Umkreis des Wahllokales festzusetzen.

Die 3 Wahlsprengel werden wie folgt aufgeteilt:

Wahlsprengel 1 im Sitzungssaal
Wahlsprengel 2 im BH-Zimmer
Wahlsprengel 3 im Tourismuszimmer

Die diesbezügliche Kundmachung ist an der Amtstafel kundgemacht.

 

 

 

 

18.12.2012