NÖ Wirtschaftskammerwahl 2015

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

 

NÖ Wirtschaftskammerwahl 2015

Am 25. und 26. Februar 2015 werden die NÖ Wirtschaftskammerwahlen abgehalten.

Das Wahllokal für Kirchschlag befindet sich am Stadtamt im Sitzungssaal.

Die Wahlzeiten sind jeweils von 08.00 – 20.00 Uhr

Aktiv wahlberechtigt sind die Mitglieder der Fachgruppe (Fachvertretung), sofern die das Wahlrecht begründete Berechtigung zum Stichtag 24. November 2014 nicht ruhend gemeldet ist. Inhaber von ruhenden Berechtigungen sind nur dann wahlberechtigt, wenn sie über Antrag in die Wählerliste aufgenommen werden. Innerhalb einer Fachgruppe (Fachvertretung) hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Voraussetzung für die Zulassung zur Stimmabgabe ist die Eintragung in die Wählerliste.

Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bevollmächtigen.

Vom aktiven Wahlrecht und seiner Ausübung ausgeschlossen sind Personen, die am Stichtag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Personen, die wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbaren Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt wurden, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Vollstreckung der Strafe (dem Vollzug oder Wegfall einer mit der Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme), im Falle der Verbüßung der Strafe durch Anrechnung einer Vorhaft mit Rechtskraft des Urteils, oder sonst vom Wahlrecht zum Nationalrat ausgeschlossen sind oder bei Besitz der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen wären.

Ausgeschlossen sind ferner alle physischen und juristische Personen und sonstigen Rechtsträger, über deren  Vermögen ein Insolvenzverfahren mit Ausnahme eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung eröffnet ist oder bei denen innerhalb der letzten zwei Jahre ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben wurde.

Jeder Wahlberechtigte jat einen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bei der Geschäftsstell der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich während der Bürzeiten in der Zeit vom 24. November 2014 bis 18. Februar 2015, bei Abholung vor Ort bis 23. Februar 2015 gestellt werden.

 

Alle der Wirtschaftskammerwahl betreffenden Kundmachungen sind an der Amtstafel angeschlagen.

05.12.2014