Verordnung "Ausnahme Pyrotechnikgesetz"

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Verordnung "Ausnahme Pyrotechnikgesetz"

Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt verordnet gem. §38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010, die Ausnahme vom Verwendungsverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 

am 31. Dezember 2015 von 22.00 Uhr bis 01. Jänner 2016, 01.00 Uhr

auf den gekennzeichneten Flächen auf der Burgruine und am Hauptplatz.

Die diesbezügliche Verordnung finden Sie im Anhang!

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11.12.2015