Eintragungsverfahren Volksbegehren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Volksbegehren

Symbolbild Wahlurne ©pixabay.com

EINTRAGUNGSVERFAHREN VOLKSBEGEHREN
 
mit den Kurzbezeichnungen „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren“, „Gerechtigkeit den Pflegekräften“ und „ COVID-Strafen – Rückzahlungsvolksbegehren“

Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres, sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend der oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gem. §6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, 06. November bis einschließlich Montag, 13. November 2023 in den Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des
 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag, 02. Oktober 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Am Stadtamt in Kirchschlag, im Büro Bürgerservice am 1. Stock, Hauptplatz 1, können an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag,                    06. November 2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Dienstag,                 07. November 2023 von 08.00 bis 20.00 Uhr
 Mittwoch,                 08. November 2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Donnerstag,            09. November 2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Freitag,                     10. November 2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Montag,                    13. November 2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr

Am Samstag, 11. November und Sonntag, 12. November 2023 ist keine Eintragung möglich. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (13. November 2023), 20.00 Uhr, durchführen.

In den Anhängen finden Sie die Verlautbarung zum Eintragungsverfahren sowie alle Texte und Begründungen zu den oa. Volksbegehren.


Verlautbarung_Eintragungsverfahren_3Volksbegehren_November2023.pdf (0.5 MB)


Text_Begründung_COVID-Strafen-Rueckzahlungsvolksbegehren_V3_E-FREIGEGEBEN.pdf (0.29 MB)

Text_Begründung_Gerechtigkeit-den-Pflegekra_ften_V1_E-FREIGEGEBEN.pdf (0.17 MB)

Text_Begründung_ImpfpflichtgesetzAbschaffen_V2_E-FREIGEGEBEN.pdf (0.23 MB)

16.10.2023