Volksbegehren "Notstandshilfe", "Impfpflicht: Notfalls JA", "Impfpflicht: Striktes NEIN", "Kauf Regional"

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wahlurne

Wahlurne ©pixabay.com

Aufgrund der am 01. April 2021, 29. Juni 2021 und 23. Juli 2021 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres, sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:


Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gem. §6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, 20. September 2021 bis einschließlich Montag, 27. September 2021, in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).


Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag, 16. August 2021 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.


Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.


Am Stadtamt in Kirchschlag, im Büro Bürgerservice am 1. Stock, Hauptplatz 1, können an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:


Montag, 20. September 2021 von 08.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag, 21. September 2021 von 08.00 bis 20.00 Uhr

Mittwoch, 22. September 2021 von 08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag, 23. September 2021 von 08.00 bis 16.00 Uhr

Freitag, 24. September 2021 von 08.00 bis 20.00 Uhr

Samstag, 25. September 2021 von 08.00 bis 12.00 Uhr

Montag, 27. September 2021 von 08.00 bis 16.00 Uhr


Am Sonntag, 26. September 2021 ist keine Eintragung möglich. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. September 2021), 20.00 Uhr, durchführen.


Alle Kundmachungen und Verlautbarung bezüglich dieses Volksbegehrens sind an der Amtstafel am Hauptplatz und auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Bürgerservice/Amtstafel“ kundgemacht.


Verlautbarung über das Eintragungsverfahren zum Volksbegehren "Notstandshilfe"

Verlautbarung_Eintragungsverfahren_Volksbegehren_Notstandshilfe.pdf (0.49 MB)

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren zu den Volksbegehren "Impfpflicht: Notfalls JA" und Impfpflicht: Striktes NEIN"

Verlautbarung_VB_Impfpflicht_JA_NEIN.pdf (0.54 MB)

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren zum Volksbegehren "Kauf Regional"

Verlautbarung_Eintragunsverfahren_VB_Kauf_Regional.pdf (0.48 MB)


Untenstehend finden Sie die Texte und Begründungen zu den Volksbegehren „Notstandshilfe“, Impfpflicht: Notfalls JA" und "Impfpflicht: Striktes NEIN" zu Ihrer Information!

Text_Begründung_Notstandshilfe.pdf (0.62 MB)

Text-mit-Begründung-Impfpflicht-Notfalls-JA_V2_E-FREIGEGEBEN-1-1.pdf (1.22 MB)

Text-mit-Begründung-Impfpflicht-Striktes-NEIN_V2_E-FREIGEGEBEN-2-1.pdf (1.2 MB)

Text_Begründung_Kauf_regional.pdf (0.62 MB)

30.06.2021