8. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Flächenwidmungsplan Kirchschlag

Flächenwidmung Kirchschlag ©Stadtgemeinde Kirchschlag

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm (Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan) im Bereich sämtlicher Katastralgemeinden (Kirchschlag, Ungerbach, Lembach, Stang, Aigen) zu ändern (8. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes).

 

Der Entwurf vom Ingenieurbüro Hackl, 2551 Enzesfeld, wird gemäß § 24 und §25 des N.Ö. Raumordnungsgesetzes 2014, i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 13. Mai 2025 bis 23. Juni 2025 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Im Anhang finden Sie die diesbezügliche Kundmachung sowie einen Link zur 8. Änderung des örtlichen ROP mit Berichten und Dokumenten, Plänen, Baulandmonitoring und Anhang.


Kundmachung_Änderung_ROP_8_Teil2[3].pdf herunterladen (0.2 MB)

Link zur 8. Änderung des ÖROP:
https://www.dropbox.com/scl/fo/6mn6mu9ehrm0u5j9hptyw/ANUM9zdLoN1XK2H9x6a2wNM?rlkey=qm5yi0a9cu8smx8v90c6zlefo&dl=0


13.05.2025