Agrarische De-minimis-Beilhilfe 2024

De-minimis-Beihilfe

Kühe ©pixabay.com

Die Beantragung der De-minimis-Beihilfe für das Jahr 2024 erfolgt in gewohnter Weise zu den Amtsstunden am Stadtamt. Der Zeitraum für die Beantragung der Beihilfe ist von 07. Jänner bis 03. Februar 2025.  Es gibt keine Nachreichfrist.

 

Wir ersuchen alle Landwirte, die die De-minimis-Beihilfe beantragen wollen, diese in diesem Zeitraum auf dem Stadtamt einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen, die Besamungsliste 2024 sowie Besamungsbelege oder das Bestandsverzeichnis für weibliche Rinder für Mutterkuhhalter sind wie in den Vorjahren mitzubringen und vorzuweisen.

 

Das Formblatt für den Antrag liegt am Stadtamt auf.

Der bewilligte Betrag wird dann auf das von Ihnen bekanntgegebene Konto (IBAN) überwiesen.


 

10.01.2025