Eintragungsverfahren Volksbegehren

Stimmzettel

Stimmzettel ©pixabay.com

EINTRAGUNGSVERFAHREN VOLKSBEGEHREN
 

mit den Kurzbezeichnungen: 

"Autovolksbegehren: Kosten runter!"
"ORF-Haushaltsabgabe NEIN"
"Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!"


Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres, sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gem. §6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, 31. März 2025 bis einschließlich Montag, 07. April 2025 in den jeweiligen Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des
16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag, 24. Februar 2025, in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Am Stadtamt in Kirchschlag, im Büro Bürgerservice am 1. Stock, Hauptplatz 1, können an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag,                   31. März 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Dienstag,                 01. April 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Mittwoch,                02. April 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Donnerstag,            03. April 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Freitag,                     04. April 2025 von 08.00 bis 20.00 Uhr
 Montag,                    07. April 2025 von 08.00 bis 16.00 Uhr

Am Samstag, 05. April, und Sonntag, 06. April 2025 sind keine Eintragungen möglich. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (07. April 2025), 20.00 Uhr, durchführen.
Die Verlautbarung zu den Eintragungsverfahren finden Sie auf unserer Amtstafel am Hauptplatz und auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Amtstafel“. Alle Texte und Begründungen zu den angeführten Volksbegehren liegen zur Einsicht am Stadtamt auf bzw. finden Sie unten in den Anhängen!

Verlautbarung_Eintragungsverfahren_Volksbegehren[3].pdf herunterladen (0.49 MB)

Text_Begründung_Autovolksbegehren_Kosten runter.pdf herunterladen (0.04 MB)

Text_Begründung_ORF Haushaltsabgabe_NEIN.pdf herunterladen (0.11 MB)

Text_Begründung_Stoppt die Volksbegehren_Bereicherung.pdf herunterladen (0.06 MB)


04.03.2025