Leider haben wir in letzter Zeit wieder mehr Informationen bzw. Beschwerden darüber erhalten, dass auf und neben von Straßen und Gehwegen sowie auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet der Hundekot nicht weggeräumt wird.
Deshalb weisen wir wieder auf die Bestimmungen des §8 Abs. 2 und §10 Abs. 5 des NÖ Hundehaltegesetzes i.d.g.F. wie folgt hin:
§8
Führen von Hunden
(1) ......
(2) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
§10
Verwaltungsübertretungen
(1)....
(5) Bei gemäß § 8 Abs. 2 mit Strafe bedrohten Verstößen können mit Organstrafverfügung Geldstrafen bis zu € 90,-- eingehoben werden. Diese Strafgelder fließen der Gemeinde zu, in deren Gebiet die Verwaltungsübertretung begangen wurde.
Wir möchten auch noch einmal daran erinnern, dass am Hauptplatz, am Damm, in der Wehrgasse, am Beginn der Venedigstadt, am Beginn des Weges zur Burgruine und im Bereich des Schulzentrums Hundetoiletten der Marke „Mir zu liebe“ aufgestellt wurden.
Die Hundetoiletten bestehen aus einer Vorrichtung zur Entnahme von Hundekotsäcken sowie einem Behälter, in den die benutzten Säcke entsorgt werden sollen. Bitte tragen Sie aktiv zur Vermeidung von Verunreinigungen durch Hundekot bei, in dem Sie, liebe Hundebesitzer, bei Spaziergängen immer mehrere Hundekotsäcke bei sich führen.
Bei Bedarf kann der Hundekotsack wie ein Handschuh angezogen und das Häufchen aufgenommen werden. Danach bitte den Hundekotsack zuknoten und in einen öffentlichen Abfallbehälter einwerfen.
Mit der Aufstellung der Hundetoiletten soll zum einen dem Gesundheitsschutz Rechnung getragen werden, da Hundekot eine Infektionsquelle für Menschen und Tiere sowie ein Nährboden für Bakterien und Würmer ist. Auch dem optisch unschönen Anblick von Hundekothäufchen auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen soll mit der Aufstellung und Nutzung der Hundetoiletten entgegengewirkt werden.
Besten Dank im Voraus für Ihr Entgegenkommen und Verständnis!
Hannes Grabner
Stadtamtsdirektor