Information zur Vorzugsstimmenabgabe bei der Gemeinderatswahl 2025

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wahlurne

Wahlurne ©pixabay.com

Es besteht die Möglichkeit, bei der Gemeinderatswahl 2025 insgesamt bis zu 5 Wahlwerbern eine Vorzugsstimme zu geben.
Dies wird durch das Ankreuzen der Wahlwerber auf den jeweiligen Listen kundgetan. Diese Person erhält dann in der Wahlpunkteermittlung Punkte in der Höhe der erzielten Mandate der jeweiligen wahlwerbenden Partei. Alle anderen Wahlwerber erhalten keine Punkte.
So können Sie Personen unterstützen, in den Gemeinderat gewählt zu werden.

Das Streichen von Wahlwerbern auf den jeweiligen Listen hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Stimmzettels und wird nicht berücksichtigt.

Wenn lediglich eine wahlwerbende Partei angekreuzt wird, ohne jemanden eine Vorzugsstimme zu geben, erhalten die auf der Liste genannten Personen Wahlpunkte in der Reihenfolge des Wahlvorschlages – dies jedoch nur bis zur Anzahl der erzielten Mandate.
 

Es gilt der Grundsatz: NAME vor Partei!

Wird eine Vorzugsstimme für eine Person auf einer Liste gegeben, jedoch ein „Kreuzerl“ bei der Parteibezeichnung einer anderen wahlwerbenden Partei angebracht, so erhält diejenige Partei die Stimme, auf deren Liste die Vorzugsstimme gegeben wurde. Der genannte Wahlwerber erhält in der Wahlpunkteermittlung Punkte in der Höhe der erzielten Mandate.

15.01.2025