Meldeangelegenheiten

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchzuführen. 

Eine Anmeldung gilt nur mit einem ausgefüllten Meldezettel! 

Sie können sich persönlich oder postalisch anmelden. Die Anmeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftsnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird. 

Für die Erstellung einer Meldebestätigung müssen 2,10 Euro Verwaltungsgebühren errichtet werden!

Ein Formular für die An-,Ab- und Ummeldung steht hier zur Verfügung!

Zuständig

Martina Hofer
Kontaktdaten von Martina Hofer
FunktionAngestellte
NameMartina Hofer
AdresseHauptplatz 1
2860 Kirchschlag in der Buckligen Welt
Telefon+43 2646 2213-17
Faxnummer+43 2646 221320
E-Mail (offiziell)martina.hofer@kirchschlag.at
BüroBürgerservice

 

Alexandra Posch
Kontaktdaten von Alexandra Posch
FunktionGemeindebedienstete
NameAlexandra Posch
AdresseHauptlatz 1
2860 Kirchschlag in der Buckligen Welt
Telefon+43 2646 2213-18
Faxnummer+43 2646 2213 20
E-Mail (offiziell)info@kirchschlag.at
E-Mail (persönlich)alexandra.posch@kirchschlag.at
BüroBürgerservice

Formulare