Eintragungsverfahren Volksbegehren 2026

Veröffentlichungsdatum10.04.2026Lesedauer2 Minuten
Wahlurne

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EINTRAGUNGSVERFAHREN VOLKSBEGEHREN
mit den Kurzbezeichnungen „Gratis Verhütung", "Karfreitag-Feiertag für Alle", "Polizei - kritischer Personalmangel", "Transparenz im Parlament" und "Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl"

 

Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres, sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gem. §6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026 in den jeweiligen Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des
 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag, 11. Mai 2026, in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Am Stadtamt in Kirchschlag, im Büro Bürgerservice am 1. Stock, Hauptplatz 1, können an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag,                    15. Juni 2026 von 08.00 bis 20.00 Uhr
 Dienstag,                 16. Juni 2026 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Mittwoch,                17. Juni 2026 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Donnerstag,            18. Juni 2026 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Freitag,                     19. Juni 2026 von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Montag,                    22. Juni 2026 von 08.00 bis 16.00 Uhr

Am Samstag, 20. Juni, und Sonntag, 21. Juni 2026 sind keine Eintragungen möglich. Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026), 20.00 Uhr, durchführen.
Die Verlautbarung zu den Eintragungsverfahren finden Sie auf unserer Amtstafel am Hauptplatz und auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Amtstafel“ sowie hier im Anhang. Alle Texte und Begründungen zu den angeführten Volksbegehren liegen zur Einsicht am Stadtamt auf bzw. finden Sie hier untenstehend im Anhang!


Verlautbarung_Volksbegehren_Juni_2026[2].pdf herunterladen (0.49 MB)


Text_GRATISVerhuetung_Begruendung_V4_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf herunterladen (0.34 MB)

Text_Karfreitag_Begruendung_V2_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf herunterladen (0.14 MB)

Text_Polizei-Personalmangel_Begruendung_V4_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf herunterladen (0.22 MB)

Text_TransparenzParlament_Begruendung_V5_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf herunterladen (0.16 MB)

Text_Wahlpflicht_Begruendung_V3_BF-FREIGEGEBEN-2026-04-09.pdf herunterladen (0.17 MB)