Heizkostenzuschuss 2025/2026

Veröffentlichungsdatum21.10.2025Lesedauer1 Minute
Heizkostenzuschuss 2024/2025

Haus-Heizung

Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gem. §293 ASVG nicht überschreiten.
Der NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026 wurde von der NÖ Landesregierung beschlossen und kann ab 22. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026 am Stadtamt beantragt werden.

Der NÖ Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026 beträgt € 150,--.


Voraussetzungen

Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Heizkostenzuschusses gehören:


  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" gem. §47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren
        rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind.
  • Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise
        nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist.
  • Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
        - "Daueraufenthalt-EU" gem. §45 NAG oder
        - "Daueraufenthalt-EU" eines anderen Mitgliedsstaates und einem Aufenthaltstitel gem. §49 NAG
  • Österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten.
        Asylwerbende Personen zählen nicht zum berechtigten Personenkreis
  • Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragsstellung
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gem. §293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind       

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
  • Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen
        (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate, usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten
  • alles sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben
  • Personen, die ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beziehen, sofern es sich bei Ihnen nicht um ein Kleinstunternehmen handelt


Im Anhang finden Sie die Richtlinien und das Antragsformular zum Heizkostenzuschuss 2025/2026

NÖ Heizkostenzuschuss 2025_2026 Richtlinie inkl. DSGVO.pdf herunterladen (0.09 MB)

Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2025_2026.pdf herunterladen (0.02 MB)