Reisepässe mit Fingerabdruck

13.03.2009

Mit der Novelle des Passgesetzes 1992 vom 11.02.2009, BGBl. I/6/2009 wurde die europäische Verordnung Nr. 2252/2004 umgesetzt und damit die auf europäischer Ebene vereinbarte zusätzliche elektronische Speicherung von Fingerabdrücken von Passwerbern in neu ausgestellten Reisepässen gesetzlich fixiert.

Das bedeutet einerseits eine wesentliche Erhöhung des Sicherheitsstandards für österreichische Reisepässe und für die Identitätsfeststellung, andererseits aber die Beschaffung einer zusätzlichen geeigneten technische Infrastruktur (Scanner für Fingerabdrücke, Software, entsprechende IT-Ausstattung) für die Aufnahme dieser „Fingerprints“, deren elektronische Erfassung und Weiterleitung sowie die entsprechenden Schulungen.

 

Nachdem die Gemeinden aus rechtlichen und datenschutzkonformen Gründen nicht an das elektronische Identitätsdokumentenregister (IDR) des Bundesministeriums für Inneres angeschlossen sind, sind ab 21.03.2009 nur noch die Bezirksverwaltungsbehörden zur Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung von Reispässen, Kinderpässen, Personalausweisen, etc. zuständig.

 

Diese Anträge können wie gewohnt, während der Amtsstunden bei der BH-Außenstelle am Stadtamt an Freitagen in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr abgegeben werden.