Covid-19-Regelungen ab 21. Jänner 2022

23.01.2022

Regelungen ab 21. Jänner 2022

Der Lockdown für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis wird aufgrund des nach wie vor hohen und aktuell sehr stark steigenden epidemiologischen Grundgeschehens vorerst um weitere 10 Tage (d.h. bis 31. Jänner 2022) verlängert. Da derzeit Engpässe bei PCR-Tests und deren Auswertung befürchtet werden müssen, können ab 21. Jänner 2022 auch wieder Antigentests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“) genutzt werden.

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  • Wiedereinführung der „Wohnzimmertests“
       Antigentests zur Eigenanwendung stellen nun wieder einen gültigen Nachweis im Sinne der 3-G-Regel dar. Die Probennahme darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
       Wenn nachgewiesen werden kann, dass dasErgebnis des molekularbiologischen Tests (z.B. PCR) fremdverschuldet nicht rechtzeitig eintrifft, darf in Situationen, in denen ein 2G+ Nachweis gefordert ist, nun auch das Ergebnis eines max. 24 Stunden alten Antigentest zur Eigenanwendung, vorgelegt werden. Die Tests müssen allerdings in einem behördlichen Datensystem erfasst sein.

Darüber hinaus behalten die Regelungen, die seit 11. Jänner 2022 gegolten haben, auch weiterhin ihre Gültigkeit:

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  • FFP2-Maskenpflicht auch im Freien 
       Überall dort, wo der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann oder nicht eingehalten wird, gilt nun auch im Freien eine FFP2-Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind Situationen, wo der Mindestabstand von zwei Metern nur kurzzeitig unterschritten wird, wie z.B. beim bloßen „Vorbeigehen“ am Gehsteig oder während des Sports, etc.
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  • Verpflichtende 2G-Kontrolle in Betriebsstätten des nicht-lebensnotwendigen Handels 
       Die Betreiber:innen müssen beim Betreten der jeweiligen Betriebsstätte – spätestens jedoch beim Erwerb der Ware – den 2-G-Nachweis der Kundinnen und Kunden kontrollieren .
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  • Homeoffice 
       Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante soll auch am Arbeitsort eine  deutliche Reduktion der Kontakte stattfinden und Arbeitnehmer:innen sollen, dort wo es möglich ist, generell im  Home-Office arbeiten.
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  • Schwangere Personen ohne 2-G-Nachweis 
       Schwangere Personen, die keinen gültigen 2-G-Nachweis besitzen, dürfen anstelle dessen einen negativen PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden ab Probenahme) vorweisen. Der Zugang zu den Hochrisikosettings (d.h. zu 2G+- und Booster+-Situationen) ist für ungeimpfte Schwangere unzulässig.