Stufenweise Lockerungen im Februar 2022
Die österreichische Bundesregierung hat sich am 29. Jänner 2022 nach den Beratungen mit der Gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO) über die weitere Vorgehensweise in den kommenden Wochen beraten. Basierend auf den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den Prognosen des Prognosekonsortiums treten im Februar 2022 folgende Regelungen stufenweise in Kraft:
- Ab dem 05. Februar 2022 wird die allgemeine Sperrstunde um 2 Stunden nach hinten verschoben (also von 22:00 auf 24:00 Uhr).Die Personenhöchstgrenze bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen wird von 25 Personen auf 50 Personen erhöht. Bei Veranstaltungen wird ab dann nur noch die 2G- Regel und eine FFP2-Pflicht gelten (anstatt der bisherigen „2G+“- und „Booster+“ Regelung).
- Ab dem 12.Februar 2022 wird die 2G-Regel im Handel fallen. In allen Geschäften wird dann durchgehend die FFP2-Maskenpflicht gelten.
- Ab dem 19. Februar 2022 wird die 2G-Regel in der Gastronomie zur 3G-Regel ausgeweitet. Die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt – für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden. Die 3G-Regel gilt ab dann auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2G-Regel).
Impfzertifikate (Grüner Pass)
Geplante Maßnahmen der Bundesregierung: Änderung Gültigkeit Impfzertifikate (Grüner Pass) mit 1. Februar 2022
Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass):
Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.
Ausnahme: Für Personen unter 18 Jahren wird das Impfzertifikat über die erste Impfserie 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein.
Schützen Sie sich und nutzen Sie das kostenlose Impfangebot in Ihrem Bundesland.
Geplante Maßnahmen der Bundesregierung: Änderung des gesetzlichen Mindestabstands mit 1. Februar 2022
Ab 1. Februar 2022 wird der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert:
Die medizinische Empfehlung des NIG für den Mindestabstand bleibt weiterhin bei 120 Tagen, da eine gewisse Zeit zur Reifung der Immunität benötigt wird, um eine optimale, breite und langanhaltende Wirkung zu ermöglichen.
Betroffenen Personen, die bisher aufgrund eines Unterschreitens dieses Mindestabstandes nach der 3. Impfung bisher ein Impfzertifikat 2/2 erhalten haben, wird zeitnah ein neues Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden.
Dieses wird automatisch rückwirkend mit der Bezeichnung „3/3“ ausgestellt und kann wie gewohnt mit Bürgerkarte oder Handysignatur auf gesundheit.gv.at abgerufen und heruntergeladen werden.