Was ist die
Amtssignatur?
Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer
Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokument
von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde.
Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und
bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein
auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches
Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer
öffentlichen Urkunde.
Wie sieht eine
Amtssignatur aus?
Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei
verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:
· Bildmarke
(gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
· Hinweis
im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
· Prüfinformation
der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)
Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine
verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit
wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der
Amtssignatur empfohlen.
Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur
in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht.
Wie sieht die
Bildmarke der Stadtgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt aus?
Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der
jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich
Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren.
Die Stadtgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt verwendet deshalb folgende
Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.
§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.
Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:
Amtssignatur_Veröffentlichung[1].pdf herunterladen (0.18 MB)
Wie kann die
elektronische Signatur überprüft werden?
Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit
zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur
leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und
Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Dieses
erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:
www.signaturpruefung.gv.at
Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur
versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen
Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument
hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige
Amtssignatur handelt.
Wie kann ich die
Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?
Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim
Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den
vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten
erfolgen:
· Persönlich
· Per
E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
· Per
Fax
· Postalisch
(mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)