Hundekot auf öffentlichen Plätzen

22.12.2020

Wieder ein verzweifelter Aufruf an alle HundebesitzerInnen!

Es ist mittlerweile schon unerträglich, wenn man entlang der öffentlichen Plätze (vor allem am Damm, in der Wehrgasse, auf der Burgruine, etc.) geht, und überall auf herumliegenden Hundekot trifft.

Auch für die Mitarbeiter des Bauhofes wird dieses Problem immer größer. Die Pflege der Wiesen ist für die Mitarbeiter bereits eine Herausforderung und eine Zumutung (wenn man die Wiese mit dem Trimmer ausmäht, fliegt der Hundekot durch die Luft!).

Hundekot Am Damm

Hundekot Wehrgasse

Fotos: Stadtgemeinde Kirchschlag
Anmerkung: alle roten Kreise sind "Hundstrümmerl"!


Wir weisen daher noch einmal auf die Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes wie folgt hin:

 

§ 8

Führen von Hunden

(1) ...

(2) Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, in Stiegenhäusern, in Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen sowie an den in Abs. 5 genannten Orten hinterlässt, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

.....

§ 10

Verwaltungsübertretungen

(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer

           1. ......

                     

           9. gegen die Bestimmungen des § 8 Abs. 1 bis 3 verstößt,

      .    ....

       (2) Verwaltungsübertretungen sind, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 10.000,– und im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, im Falle einer Bestrafung gemäß Abs. 1 Z 2, 3, 5a, 9 und 11 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.000,– und im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 3 Wochen zu bestrafen.


Die Stadtgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt wird in Zukunft mit aller Härte gegen Verstöße dieser Bestimmungen vorgehen und alle Verwaltungsübertretungen zur Anzeige bringen.

Wir ersuchen daher alle HundebesitzerInnen, zur Erhaltung eines sauberen Stadtbildes, sich an die Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes zu halten.