Kanalbenützungsgebühren

Zuständig

Gemäß Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt vom 12. Dezember 2023, wurde die Kanalabgabenordnung betreffend der Abwasserbeseitigungsanlagen Kirchschlag und Lembach vom 25.02.1997 wie folgt geändert (tritt mit 01. Jänner 2024 in Kraft): 

Die Kanalbenützungsgebühr ist eine flächenbezogene Gebühr, d.h. sie ist nicht von der Menge des entsorgten Abwassers abhängig. Der Jahresbetrag der Benützungsgebühr errechnet sich aus der Summe der angeschlossenen Geschoßflächen in m² multipliziert mit dem Gebührensatz. Angeschlossene Kellergeschoße werden jedoch nicht berücksichtigt.

Kirchschlag:
Einheitssatz: € 2,50 pro m² Berechnungsfläche. Für die Einbringung von Regenwasser wird ein um 10% erhöhter Einheitssatz gerechnet.

Lembach:
Einheitssatz: € 3,01 pro m² Berechnungsfläche.
(Alle Beträge exkl. 10 % MwSt.)