Kanaleinmündungsabgabe

Zuständig


Die Kanaleinmündungsabgabe ist ein Beitrag zur Sicherung der Abwasserentsorgung. Sie ist aus Anlass der Errichtung eines neuen Gebäudes oder im Falle eines Zu- und Umbaus zu entrichten. Die Kanaleinmündungsabgabe ist eine flächenbezogene Abgabe. Die Höhe wird beeinflusst von der verbauten Fläche, der Anzahl der an die Wasserversorgung angeschlossenen Geschoße und einem Anteil der unverbauten Fläche.

Die aktuellen Kanaleinmündungsabgaben sind wie folgt festgesetzt:

Kirchschlag:
Einheitssatz: € 14,--pro m² Berechnungsfläche

Lembach:
Einheitssatz: € 13,-- pro m² Berechnungsfläche
(Alle Beträge exkl. 10 % MWSt.)