Müllgebühren

Zuständig

Gemäß Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt vom 12. Dezember 2023, wurde die Abfallwirtschaftsverordnung vom 12.12.2019 wie folgt geändert (tritt mit 01. Jänner 2024 in Kraft):


Abfallwirtschaftsgebühr:

  •  Mehrpersonenhaushalte: €101,64 € inkl. MWST pro Liegenschaft/Jahr
  •  Einpersonenhaushalte: € 50,82 € inkl. MWST pro Liegenschaft/Jahr 


Mit der Abfallwirtschaftsgebühr ist der Aufwand der Gemeinde für die Entsorgung des Rest- und Sperrmüll sowie der Altstoffe abzudecken. Für die entrichtete Gebühr werden pro Haushalt und Jahr 12 Restmüllsäcke zugeteilt. Einpersonenhaushalte erhalten 6 Restmüllsäcke.
Für die Entsorgung mittels Container: € 133,10 inkl. MWST pro Abfuhr
 
Abfallwirtschaftsabgabe:
Mit der Abfallwirtschaftsabgabe ist der Aufwand der Gemeinde für die Entsorgung der Problemstoffe und die Beseitigung widerrechtlicher Ablagerungen abzudecken. Sie errechnet sich in Form eines Zuschlages von 25 % zur jährliches Abfallwirtschaftsgebühr.

  • Mehrpersonenhaushalte 27,95 € inkl. MWST pro Liegenschaft/Jahr
  • Einpersonenhaushalte    13,97 € inkl. MWST pro Liegenschaft/Jahr


Müllbereitstellungsgebühr:

  • 38,72 € inkl. MWST pro Haushalt/Jahr

Biotonne:
120 l Tonne € 10,29 inkl. MWST pro Abfuhr, 240 l Tonne € 15,13 inkl. MWST pro Abfuhr
 
Müllsäcke: 
Restmüllsäcke  können jederzeit am Stadtamt nachgekauft werden.

  • Restmüllsack € 10,59 inkl. MWST 
  • 1 Rolle gelbe Säcke (Verpackungsmaterial)  können pro Haushalt zusätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.