Wasseranschlussabgabe

Zuständig


Die Wasseranschlussabgabe ist ein Beitrag zur Sicherung der Wasserversorgung. Sie ist aus Anlass der Errichtung eines neuen Gebäudes oder im Falle eines Zu- und Umbaues zu entrichten. Die Wasseranschlussabgabe ist eine flächenbezogene Abgabe. Die Höhe wird beeinflusst von der verbauten Fläche, der Anzahl der an die Wasserversorung angeschlossenen Geschoße und einem Anteil der unverbauten Fläche.

Die Einheitssätze sind lt. Verordnung gültig ab 01. Oktober 2013:
Kirchschlag:
Einheitssatz € 6,-- pro m² Berechnungsfläche
Ungerbach:
Einheitssatz € 6,-- pro m² Berechnungsfläche
(Preise exkl. 10 % MWST)