Wasserbezugsgebühren

Zuständig

Die Wasserbezugsgebühr für den Bezug von Wasser wird nach Wasserverbrauch pro m³ verrechnet.

Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 35,-- pro m³/h (exkl. MwSt.) festgesetzt.


Gemeindewasserleitungsanlage Kirchschlag:
€ 2,15 pro m³
Gemeindewasserleitungsanlage Ungerbach:
€ 1,45 pro m³


(Preise exkl. 10 % MWST.)