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Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr kann es je nach Rechtslage im Bundesland notwendig sein, dass ein schriftliches Ansuchen gestellt wird.
Um Sperrmüll beseitigen zu lassen, ist meist ein gesonderter Termin mit der zuständigen Stelle zu vereinbaren. Als Sperrmüll werden sperrige Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Restmüllsäcke passen, bezeichnet (z.B. Matratzen, Waschbecken, Fenster, Sportartikel, Gartenmöbel, Bodenbelagsrollen, Kunststoffrohre). Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig.
In manchen Gemeinden wird der Müll durch Privatfirmen entsorgt. Es ist ratsam, sich diesbezüglich bei der Gemeinde zu erkundigen.
Bei Neubauten ist die Festlegung der Aufstellplätze für Müllbehälter ein Bestandteil der Baueinreichung. Es ist empfehlenswert, den Aufstellplatz der Mülltonnen so zu planen, dass die Entleerung auch ohne Anwesenheit möglich ist.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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