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Nähere Informationen zum Thema "Asyl" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Neben der Grundversorgung von Asylwerberinnen/Asylwerber übernimmt die BBU seit 1. Jänner 2021 die Rechtsberatung und Rechtsvertretung vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sowie dem Bundesverwaltungsgericht, die Rückkehrberatung und -hilfe, Menschenrechtsbeobachtung sowie Übersetzungs- und Dolmetscherleistung. Leistungen in diesem Bereich waren bisher an NGOs ausgelagert. Die BBU ist eine ausgegliederte Gesellschaft und zu 100 Prozent im Besitz des Bundes.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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