Informationsveranstaltung Barrierefreiheit

28.08.2015

Informationsveranstaltung "Barrierefreiheit"!

Am 6. Juli 2005 ist in Österreich das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz beschlossen worden.Die Abkürzung ist BGStG. In diesem Gesetz gibt es auch Bestimmungen zur Barrierefreiheit. Das Gesetz gilt ab 1.1.2006.

In den Bereichen Bauen und Verkehr hat es aber noch eine Frist von 10 Jahren gegeben. Diese Frist endet am 31.12.2015. Danach gilt das Gesetz auch in diesen Bereichen.

Ab dem 1. Jänner 2016 gilt daher das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in ganz Österreich.

Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden.

Bauliche Barrieren (z.B. aufgrund von Stufen oder zu geringer Türbreiten) können nach den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine Diskriminierung darstellen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen (aber auch Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche), wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Aus diesem Anlass laden wir Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung über bauliche Anpassungen oder Alternativen am

Donnerstag, 01. Oktober 2015 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Stadtamtes

ein. Durch diesen Abend führt Sie unser Bausachverständiger, Ing. Peter Brauner.