Stallhaltungspflicht für Hausgeflügel wegen erhöhtem Geflügelpest-Risiko

QGV_Fragenkatalog_Geflügelpest_2017_01_05.pdf

10.01.2017

Wir weisen alle Halter von Hausgeflügel darauf hin, dass aus gegebenem Anlass ab heute, 10.01.2017, eine Stallhaltungspflicht für alle Hausgeflügelarten herrscht.

Bitte unternehmen Sie alle nur denkbaren Sicherheitsmaßnahmen, um den Kontakt von ihren Tieren zu Wildvögeln zu verhindern, und halten Sie alle notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen ein, um den Erreger nicht in ihren Betrieb einzuschleppen (Schuh- und Bekleidungswechsel vor Betreten des Tierbereichs, keine Besuche, etc.)!

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen die Bezirksbauernkammer Wiener Neustadt unter der Tel-Nr. 050 259 42000 zur Verfügung.

Nähere Informationen erhalten Sie im Anhang.

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