Bauamt



Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.
Bitte mitbringen:

    • Anzeige formlos,
    • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig

Eine Person, die an einem Schreibtisch sitzt und in einem Buch schreibt
Kontaktdaten von Karl Kager, M.Sc
FunktionBürgermeister
NameKarl Kager, M.Sc
AdresseJägerstraße 15
2860 Kirchschlag i.d.B.W.
Mobiltelefon+43 680 2479 963
E-Mail (persönlich)karl.kager@kirchschlag.at
BerufLehrer - Mittelschuldirektor

 

Albin Konlechner
Kontaktdaten von Albin Konlechner
FunktionGemeindebediensteter
NameAlbin Konlechner
AdresseHauptplatz 1
2860 Kirchschlag in der Buckligen Welt
Telefon+43 2646 2213-10
Faxnummer+43 2646 2213-20
E-Mail (offiziell)info@kirchschlag.at
E-Mail (persönlich)albin.konlechner@kirchschlag.at
BüroBauamt