Bauamt



Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.
Bitte mitbringen:

    • Anzeige formlos,
    • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig

Karl Kager
Kontaktdaten von Karl Kager, M.Sc
FunktionBürgermeister
NameKarl Kager, M.Sc
AdresseJägerstraße 15
2860 Kirchschlag i.d.B.W.
Mobiltelefon+43 680 2479 963
E-Mail (persönlich)karl.kager@kirchschlag.at
BerufLehrer - Mittelschuldirektor

 

Albin Konlechner
Kontaktdaten von Albin Konlechner
FunktionGemeindebediensteter
NameAlbin Konlechner
AdresseHauptplatz 1
2860 Kirchschlag in der Buckligen Welt
Telefon+43 2646 2213-10
Faxnummer+43 2646 2213-20
E-Mail (offiziell)info@kirchschlag.at
E-Mail (persönlich)albin.konlechner@kirchschlag.at
BüroBauamt